|
Der
private Anleger mit seinen vielfältigen Anlagebedürfnissen
steht im Mittelpunkt unserer Beratung und unserer
Aktivitäten. Unsere Investitionsberatung
ist auf eine weitgehend spekulationsfreie, risikoarme
und kontinuierliche Vermögensbildung, Vermögensmehrung
und Vermögenssicherung gerichtet.
Sowohl
aus der langfristigen Statistik, aber auch aufgrund
unserer eigenen dreißigjährigen Erfahrungen
wissen wir, dass kaum ein anderes Investment besser
zur Erreichung der o.e. Anlageziele geeignet ist,
als die Immobilie. Infolgedessen ist die Immobilie
zu unserem Hauptbetätigungsfeld geworden.
Daraus
zu schließen, dass wir uns ausschließlich
mit Immobilien beschäftigen, wäre falsch.
Letztlich entscheidend für die Auswahl unserer
Anlageempfehlungen ist der Saldo aller wirtschaftlichen,
steuerlichen und zivilrechtlichen Eckdaten. Entscheidend
ist die Frage, ob eine Investition zur Erreichung
des oben vorgegebenen Zieles geeignet ist.
Mindestvoraussetzung
für jede von uns ausgesprochene Investitionsempfehlung
ist eine weitgehende Transparenz des Investments
und deren Beurteilungsfähigkeit unsererseits.
Wir zwingen uns, nur solche Investitionen zu empfehlen,
die wir selbst "durchschauen" und die
wir auch selbst tätigen würden. Wir
sind der festen Überzeugung, dass nur auf
dieser Grundlage eine fundierte Beratung und überzeugende
Empfehlung möglich ist.
Vermögensmehrungen
erwachsen einerseits aus laufenden Erträgen,
andererseits aus Wertsteigerungen beim investierten
Vermögen selbst. Wo ein Mehr entstanden
ist, da kann etwas weggenommen werden. An
dieser Stelle meldet der Staat seinen Finanzbedarf
an und versucht, an den in unterschiedlichsten
Situationen evident werdenden Wertzuwächsen
zu partizipieren.
Allerdings
geschieht dies mit höchst unterschiedlicher
Intensität. Angesichts der Kompliziertheit
und Unübersichtlichkeit des Steuerrechts
können gravierende Unterschiede in der Besteuerungshöhe
eintreten, die von den negativ Betroffenen als
unbefriedigend und ungerecht empfunden werden
müssen. Diese Erkenntnis animiert dazu, nach
legalen, steuerwirksamen Gestaltungen zu suchen,
die den Anteil des Staates möglichst gering
halten. Moralische Skrupel sollten dabei nicht
aufkommen. Immerhin hat jeder andere, sich rational
verhaltende Steuerbürger die gleichen, legalen
Möglichkeiten.
Neben
den o.e. wirtschaftlichen Gesichtspunkten sind
also auch die steuerlichen Auswirkungen einer
Investition zu beachten. Schließlich sind
auch die subjektiven wirtschaftlichen und steuerlichen
Gegebenheiten und Wünsche eines Investors
bei der Optimierung der Investition zu berücksichtigen.
Bei
der Investitionsoptimierung müssen verschiedenste
Gesichtspunkte der nachfolgend aufgeführten
Steuerarten beachtet werden:
 |
einkommensteuerliche
Aspekte |
|
|
 |
umsatzsteuerliche
Aspekte |
|
|
 |
grunderwerbsteuerliche
Aspekte |
|
|
 |
schenkungsteuerliche
Aspekte |
|
|
 |
erbschaftsteuerliche
Aspekte |
|
|
Die
Berücksichtigung aller wirtschaftlichen,
steuerlichen und zivilrechtlichen Gesichtspunkte
ist aus unserer Sicht die entscheidende Voraussetzung
für eine erfolgsversprechende Investitionsentscheidung.
Anlageberatung in diesem Sinne betreiben wir.
|